Pflegebedürftige, die zuhause ohne professionelle Pflegedienste versorgt werden, haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherstellung einer angemessenen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz, auch als Beratungsbesuch bezeichnet, ist eine verpflichtende Beratung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Diese Einsätze sind für Pflegebedürftige notwendig, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Pflegegeld weiterhin zu erhalten.

Wer muss einen Beratungseinsatz durchführen?

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Die Beratung kann durch anerkannte Pflegedienste oder eine Pflegefachkraft durchgeführt werden.

Wie oft muss der Beratungseinsatz erfolgen?

  • Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich

Ziele des Beratungseinsatzes

Der Beratungseinsatz hat mehrere Ziele:

  • Sicherstellung der Pflegequalität: Fachliche Beratung zur Pflege und Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation.
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen: Unterstützung und Entlastung durch Empfehlungen und weiterführende Hilfen.
  • Prüfung der Pflegesituation: Sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden.

Kosten des Beratungseinsatzes

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Pflegebedürftigen oder die pflegenden Angehörigen.

Konsequenzen bei Nichtdurchführung

Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder in schweren Fällen sogar ganz streichen. Es ist daher essenziell, die Termine fristgerecht wahrzunehmen.

Fazit

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Er stellt sicher, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten und die Pflegequalität gewährleistet bleibt. Pflegende Angehörige sollten die Termine sorgfältig einhalten, um das Pflegegeld weiterhin zu beziehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz vergesse?
Das Pflegegeld kann gekürzt oder gestrichen werden, wenn der Einsatz nicht durchgeführt wird.

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.

Wie finde ich einen anerkannten Pflegedienst für den Beratungseinsatz?
Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste mit anerkannten Pflegediensten zur Verfügung stellen.

Kann der Beratungseinsatz auch digital stattfinden?
In Ausnahmesituationen kann der Einsatz auch telefonisch oder per Video erfolgen, jedoch ist dies von der Pflegekasse abhängig.

Muss ich die Pflegekasse über den Beratungseinsatz informieren?
Der durchführende Pflegedienst informiert die Pflegekasse direkt über den erfolgten Beratungseinsatz.

Was passiert bei schlechten Pflegebedingungen?
Der Pflegedienst gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation. In extremen Fällen kann eine intensivere Überprüfung durch die Pflegekasse erfolgen.